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   VG Berlin, 20.02.2015 - 26 L 35.15   

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https://dejure.org/2015,2453
VG Berlin, 20.02.2015 - 26 L 35.15 (https://dejure.org/2015,2453)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.02.2015 - 26 L 35.15 (https://dejure.org/2015,2453)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - 26 L 35.15 (https://dejure.org/2015,2453)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Berlin, 20.10.2014 - 26 K 260.13

    Streit um Zuwendungen: Teilsieg für Jüdische Gemeinde

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2015 - 26 L 35.15
    Wie von der Kammer in den Verfahren VG 26 K 260.13 u. a. mehrfach betont, soll der gegenseitige Umgang der Vertragsparteien durch Art. 11 Abs. 1 StV bestimmt werden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2009 - 2 M 49/09

    Verwaltungsvollstreckung: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2015 - 26 L 35.15
    Ein Rückgriff auf die zivilprozessualen Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung ist nicht möglich, weil sich die Vollstreckung von Verwaltungsakten nach dem einschlägigen Verwaltungsvollstreckungsgesetz richtet und die Verwaltungsgerichtsordnung insoweit selbst ausreichenden Rechtsschutz bietet (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 M 49/09 - juris, Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2011 - 9 ME 216/10

    Billigkeit einer Vollstreckung wegen einer Steuerforderung bei gewisser

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2015 - 26 L 35.15
    Lägen die Voraussetzungen für einen Erlass aber vor, so dürfte eine gleichwohl erfolgende Vollstreckung unverhältnismäßig sein und der Antragsgegner die Grenzen seines Ermessens überschreiten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2011 - 9 ME 216/10 - juris, Rn. 5).
  • VG Berlin, 20.10.2014 - 26 K 51.14

    Zinsanspruch für überzahlte Zuschüsse

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2015 - 26 L 35.15
    bb) Nicht zu erkennen ist danach auch, ob der Antragsgegner in seine Erwägungen eingestellt hat, dass die Antragstellerin unter dem 25. November 2013 hinsichtlich des in Frage stehenden Rückforderungsbetrages einen Erlassantrag nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LHO gestellt hat, über den der Antragsgegner soweit ersichtlich bislang noch nicht entschieden hat (vgl. insoweit das Urteil der Kammer vom 20. Oktober 2014 im Verfahren VG 26 K 51.14).
  • VG Düsseldorf, 14.01.2015 - 13 L 2812/14

    Vollstreckungsanordnung; Erlass einer Rückforderung; Existenzgefährdung

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2015 - 26 L 35.15
    Die Entscheidung der Anordnungsbehörde, die Vollstreckung einzuleiten, steht in ihrem Ermessen (vgl. z. B. VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 13 L 2812/14 -, juris, Rn. 20 ff.; Troidl, in: Engelhardt u. a. VwVG/VwZG, 10. Aufl., § 3 Rn. 10), das entsprechend § 114 Satz 1 VwGO durch das Verwaltungsgericht daraufhin zu prüfen ist, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist.
  • VG Berlin, 20.10.2014 - 26 K 52.14

    Rücknahme einer Verrechnungserklärung im Rahmen einer Förderung

    Auszug aus VG Berlin, 20.02.2015 - 26 L 35.15
    Ebenso wie im Klageverfahren VG 26 K 52.14 bleibt hier dahingestellt, ob der in dem Bescheid des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vom 31. Oktober 2012 enthaltene Passus.
  • VG Frankfurt/Oder, 26.03.2015 - 2 L 2/15

    Recht der Landesbeamten

    Hinsichtlich des Antrags zu 2. - Unterlassen von Mobbing -, kommt als Anordnungsanspruch der allgemeine öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch, abgeleitet aus der allgemeinen Handlungsfreiheit gem. Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2015 - 26 L 35.15 -, juris) in Verbindung mit dem aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG folgenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Betracht.
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